casa de platja

Cala Mendia - Mallorca
 

Mietbedingungen der casa de platja

1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist erst verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Dem Vermieter ist eine Kopie des Personalausweises des Mieters per E-Mail zu zusenden. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal 6 Personen belegt werden.

Ausschließlich die Angaben unter der Rubrik Ausstattung sind Grundlage des abgeschlossenen Mietvertrages. Ergänzungen oder Sonderwünsche bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

2. Mietpreis und Nebenkosten 

In den vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. zusätzlich ist die obligatorische Endreinigung zu zahlen. 

Eine Kaution ist vereinbart in Höhe von EUR 750,00. Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens innerhalb von 10 Tagen nach schadenfreier Rückgabe des Mietobjektes an den Mieter zurückerstattet.

3. Zahlungsmodalitäten 

Bei Vertragsabschluss sind 50% Anzahlung zu leisten. 45 Tage vor Reisebeginn sind 50% Restzahlung und die Kaution in Höhe von € 750 zu leisten. 

4. Rücktritt durch den Mieter 

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:

bis zu 90 Tage vor Beginn der Mietzeit: 25% der Gesamtmiete

bis zu 60 Tage vor Beginn der Mietzeit: 50% der Gesamtmiete

bis zu 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 75% der Gesamtmiete

weniger als 30 Tage vor Beginn der Mietzeit: 95% der Gesamtmiete

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietzins und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5. Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Pflichten des Mieters 

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen, des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter pro Tag die doppelte Tagesmiete zu bezahlen, wenn die Verspätung auf seinem Verschulden beruht. Darüber hinaus trägt der Mieter die dem Vermieter und nachfolgenden Mietern entstehenden sämtlichen Kosten (z.B. wie Hotel, Telefon und Sonstiges). Das Objekt gilt erst dann als ordnungsgemäß zurückgegeben, wenn es vom Vermieter oder seinem Hausverwalter geprüft und abgenommen worden ist.

7. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

8. Hausordnung und check in/out

Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten.

Check in ist ab 15 Uhr möglich (gegebenenfalls sind Sonderregelungen möglich)

Check out bitte bis 10 Uhr.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz der Vermieters. Es gilt Deutsches Recht.

Sollte ein Teil des Vertrages ungültig oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.


Stand: Juni 2016